Archive für Mai 2011

Die Senioren-WG

hotel2.jpgGemeinsam ist man stark. Nach diesem Motto gründen viele Senioren eine WG. Immer mehr Senioren möchten in einer Wohngemeinschaft leben. So ist man nie alleine und kann sich gegenseitig helfen und im Pflegefall versorgen. Der Gestaltung sind nur wenige Grenzen gesetzt. Man kann zum Beispiel neben komplett abgeschlossen Appartements eine Gemeinschaftsküche und einen zentralen Gemeinschaftsraum einrichten. Denkbar wäre auch ein Gemeinschaftsbad. Oft ist beim Bad jedoch die Grenze der eigenen Privatsphäre, an die man sich in den letzten Jahrzehnten gewöhnt hat, erreicht.

Es sind verschiedene Vorraussetzungen zu beachten:
Geeignete Mitbewohner
eine barrierefreie Immobilie (Wohnung, Haus)
ein ganz normaler Mietvertrag, der die Mietergemeinschaft gegenüber dem Vermieter verpflichtet und umgekehrt.

Für den Fall der Pflegebedürftigkeit eines Bewohners kann ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden. Diesen findet man bei privaten Anbietern und Wohlfahrtsverbänden. Ist jedoch die Pflegebedürftigkeit groß, so ist die Pflege auch kostenintensiv und kann durch die Zuschüsse der Pflegekasse alleine nicht gedeckt werden. Dann müssen die Bewohner und die Angehörigen dazu zahlen. Oder das Sozialamt muss einen Teil der Pflegekosten tragen.

Bei geringem Pflegebedarf können Angehörige einen Teil oder die ganze Pflege übernehmen. Dies spart Kosten. Für die Nacht könnte man eine Notrufanlage installieren. Diese ist mit der Zentrale eines Hilfsdienstes verbunden, wo im Notfall schnelle Hilfe organisiert werden kann.

Ein großes Problem ist die Suche nach geeignetem Wohnraum. Der Immobilienmarkt ist noch nicht ausreichend auf die zunehmende Anzahl von Senioren und deren Wunsch nach altersgerechtem Wohnraum eingestellt. Die Nachfrage ist sehr groß.

Freiwillige Umzugshelfer müssen für Schäden nicht zahlen

Freunde und Bekannte, die kostenlos mit beim Umzug helfen, müssen für Schäden nicht aufkommen. Das trifft nach einem Urteil des Amtsgerichts Plettenberg auch dann zu, wenn dieser Haftungsausschluss vorher nicht extra vereinbart wurde.
In dem Fall hatte sich der Bekannte einer Frau für deren Umzug bei seinem Arbeitgeber einen Lkw ausgeliehen. Beim Abladen stellten er und seine fünf Mithelfer die Schrankbretter am Fahrzeug ab, und zwar an der zur Fahrbahn hin gelegenen Längsseite. Sie fielen genau in dem Augenblick um, als ein Pkw-Fahrer mit seinem Auto im Schritttempo vorbeifuhr. Die Versicherung der Frau beglich den Schaden des Autofahrers in Höhe von 3216,09 Euro, wollte das Geld jetzt aber zu 50 Prozent von den eigentlichen Verursachern zurückhaben, den Helfern, die die Bretter unachtsam hingestellt hatten. Das käme gar nicht in Frage, entschied der Richter unter Berufung auf den Haftungsausschluss.
“Hilfeleistungen aufgrund reiner Gefälligkeit wären künftighin nicht mehr möglich, wenn jeder Helfer die möglicherweise entstehenden Schäden schon bei einfacher Fahrlässigkeit ersetzen müsste”, so Rechtsanwalt Leopold. Hätte sich dagegen der Pkw-Besitzer direkt an die schuldhaften Umzugshelfer gewandt, wäre ein anderes Urteil zu erwarten gewesen. (AZ: 1 C 345/05)

Tipps für das Gehen mit dem Rollator

rollator.jpgHier ein paar Tipps zum Fahren mit dem Rollator

Türschwellen:
Mit einer Türschwelle ist ein Hindernis von etwa zwei Zentimetern Höhe gemeint. Diese Hindernisse findet man fast überall. Oft bereitet das Überfahren von Türschwellen einige Probleme.

Hier eine besondere Fahrtechnik:
Man sollte schräg an die Schwelle heranfahren. Das heißt, dass man den „Frontalaufprall“ mit den Vorderrädern unbedingt vermeiden sollte. Man kann dann jedes Rad einzeln über die Schwelle rollen oder heben. Je größer die Räder, desto einfacher wird das Rollen. Man benötigt dann weniger Kraft. Man kann natürlich auch etwas „Schwung“ nehmen. Mit dieser Technik ist es möglich, auch einen beladenen Rollator geschickt über die Schwelle zu fahren.

Bordsteinkanten:
Eine Bordsteinkante ist oft höher als fünf Zentimeter. Sie bereitet naturgemäß mehr Probleme als eine einfache Türschwelle. Wir bieten Ihnen hier zwei Techniken für das Überwinden von Bordsteinkanten an:

1.Möglichkeit:
Fahren Sie mit dem Rollator rückwärts an die Bordsteinkante heran. Dann heben Sie ihn mit den hinteren Rädern an. Aber Vorsicht: Das Rückwärtsgehen birgt eine große Stolpergefahr. In den Benutzungshinweisen der Rollator-Hersteller wird auch darauf hingewiesen, dass man nicht rückwärts gehen soll. Daher beschreiben wir Ihnen eine weitere Technik.

2. Möglichkeit:
Fahren Sie vorwärts –also normal- an die Bordsteinkante heran. Dann betätigen Sie die Fahrbremse und drücken den Rollator hinten herunter. Dabei werden die Vorderräder angehoben. Jetzt können Sie die Bremse lösen und den Rollator nach vorne über die Bordsteinkante schieben. Die Vorderräder bleiben so lange angehoben, bis sie oben auf der Bordsteinkante aufsetzen. Nun muss man nur noch mit den hinteren Rädern rüberrollen.

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