Archive für Juni 2011

Betreute Seniorenreisen

   

koffer_11.jpgJe höher das Alter, desto wichtiger ist für viele Senioren dabei die Reisebegleitung. Sie sollte nicht einfach nur gelegentlich vor Ort sein, sondern eine individuelle Betreuung möglich machen. Insbesondere Alleinreisende wünschen sich die Integration in die Gruppe; vor der Einsamkeit im Urlaub haben viele Senioren Angst. Viele Reiseveranstalter, aber auch karitative Verbände – neben der AWO beispielsweise auch die Johanniter – bieten ein auf verschiedene Bedürfnisse breit gefächertes Urlaubsprogramm an.

 

 

Für Senioren, die sich längere Reisen wünschen, sich aber nicht zutrauen, ist die Entscheidung für eine betreute Reise genau richtig.

Merkmale:

Qualifizierte Betreuer nehmen den Reisenden typische Reiseprobleme ab: Von der Organisation der Reise, bis zum lästigen Kofferschleppen, von der Betreuung während des Fluges bis zur täglichen Pflege. Außerdem haben einige Reiseveranstalter eigene Krankenschwestern, die sich um die Gesundheit der reisenden Senioren kümmern.

Transport: Die Koffer werden am Flughafen vom Fließband abgeholt und bis ins Hotelzimmer gebracht. Der gleiche Service gilt für die Rückreise.

Diätangebot: Für Gäste, die auf Diäten angewiesen sind, gibt es beim Frühstücks- und Abendbüffet ein spezielles Diät-Angebot.

Ausflüge: Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können bei den meisten Veranstaltern und Zielgebieten in speziellen Bussen mit Hebebühne an Ausflügen teilnehmen.

Großtasten-Telefon

grostastentelefon.jpgFür Senioren gibt es im Fachhandel eine Vielzahl von Telefonen mit besonders großen Tasten. Diese Geräte sind übersichtlich gestaltet und einfach zu bedienen. Auf unnötige Funktionen wird dabei verzichtet. Meist verfügen sie über eine besonders große Digital-Anzeige.

Ein besonderes Gerät ist das Bildtastentelefon “Bildtastentelefon Mybelle 640″ (Stand März 2007). Neun Zielwahltasten können mit den Rufnummern der engsten Angehörigen und Freunde oder auch mit einem Notrufdienst programmiert werden. Ein Tastendruck genügt und das Telefon wählt die im Vorwege bereits eingespeicherte Telefonnummer.

Jede der 9 Tasten kann man mit einem Foto oder Bildchen versehen. So z.B. mit den Fotos der Familie, der Enkel und der Freunde.

Für Menschen mit Hörproblemen signalisieren zusätzlich zwei Leuchtdioden die eingehenden Anrufe. Auch läßt sich die Hörerlautstärke durch den eingebauten Verstärker mit Hilfe von Schiebereglern auf die individuellen Bedürfnisse einstellen.

Großtastentelefone haben -wie der Name schon sagt- besonders große Tasten. Wenn das Sehvermögen nachläßt, ist dies der wesentliche Grund, sich solch ein Telefon anzuschaffen.

Bei vielen Großtastentelefonen wird die Verbindung automatisch getrennt, wenn dies am Gesprächsende vergessen wurde.

Das Klingelzeichen wird auch optisch durch eine blinkende Leuchte angezeigt. Dies ist interessant für Menschen mit verminderter Hörfähigkeit.

Bei diesen Telefonen kann die Hörerlautstärke individuell eingestellt werden.

Rückentraining im Fitnessstudio kann steuerlich absetzbar sein

schild36.jpgEin Kollege von mir geht regelmäßig ins Fitness-Studio. Erstaunlicherweise bezahlt er aber überhaupt nicht viel dafür, weil er es steuerlich absetzt. Ich habe nun Folgendes erfahren (Quelle: ddp): Steuerzahler können sich für ihr Rückentraining im Fitnessstudio einen Zuschuss vom Finanzamt holen. Die Kosten für die Kurse können steuerlich geltend gemacht werden, wenn man strenge Richtlinien beachtet, die das Finanzgericht München (AZ: 1 K 2183/07) bestätigt und erweitert hat.
Eine Kostenübernahme kommt danach grundsätzlich nur infrage, wenn ein amtsärztliches Attest die Notwendigkeit der Maßnahme vor dem Trainingsbeginn bestätigt und die Sportübungen unter Anleitung eines Arztes oder einer zur Heilkunde zugelassenen Person durchgeführt werden. Außerdem muss zuvor versucht worden sein, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen.

Wer sich den Ärger mit dem Finanzamt sparen möchte, der kann mit seinem Arbeitgeber über eine Förderung sprechen. Denn seit 2009 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Begünstigt sind dabei sowohl betriebliche Programme wie auch extern angebotenen und durchgeführte Maßnahmen. Die bloße Kostenübernahme für das Fitnessstudio allerdings fällt nicht unter diese Regelung.
Also: Einen Versuch ist es wert.

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