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Staat bezuschusst Krankenversicherungsbeiträge der Rentner
Dieser Eintrag stammt von admin Am 24.9.2011 @ 15:26 In Gesundheit, Geld & Steuern | Keine Kommentare
Wenn ein Arbeitnehmer, ein Selbstständiger, ein Beamter oder ein Freiberufler während seines Arbeitslebens privat krankenversichert war, kann er im Rentenalter nicht wieder in die oftmals günstigere gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Da auch die Beiträge für die private Krankenversicherung immer wieder steigen, kann es sein, dass der Beitrag seine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Die Prämienzahlung privat Krankenversicherter im Alter
Die Prämie für die private Krankenversicherung sinkt im Alter, wenn auch nur geringfügig. Privat Versicherte müssen nach einer Reform aus dem Jahr 2000 einen Zuschlag zahlen, der die Beiträge auch im Rentenalter stabil halten soll. Dieser Zuschlag beträgt zehn Prozent der Versicherungsprämie. Er entfällt, wenn der Versicherte in Rente geht. Darüber hinaus entfallen die Beiträge für die Zahlung von Krankengeld, die viele Versicherte jedoch von vornherein ausgeschlossen haben. Insofern würde sich die Prämie für Privat Krankenversicherte um zehn Prozent mindern. Dies ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass viele Freiberufler und Selbstständige nicht oder nicht rechtzeitig daran denken, für ihre Rente vorzusorgen. Im Alter klafft dann oftmals ein großes Loch zwischen Ausgaben und Einnahmen. In diesen Fällen springt der Staat ein und [1] zahlt Rentnern einen Zuschuss für die Versicherungsbeiträge. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner
Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses für die private Krankenversicherung ist die [2] Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentner muss von dort Beiträge beziehen und demnach die Mindestversicherungspflicht erfüllt haben. Grundlage für den Zuschuss für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bildet die gesetzliche Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte zahlt die Rentenkasse die Hälfte des von der Regierung festgelegten Prozentsatzes an die Krankenversicherung, abzüglich des Eigenanteils von 0,9 Prozent.
Diesen Satz übernimmt die Rentenkasse auch für privat versicherte Rentner. Sie haben demnach den gleichen Anspruch wie jemand, der gesetzlich versichert ist. Die Berechnungsgrundlage bildet, wie beim gesetzlich krankenversicherten Rentner auch, die Höhe der Rente. Hier wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abzüglich der 0,9 Prozent Eigenleistung ermittelt. Der Staat übernimmt auf Antrag die Hälfte dieses Betrages mit der Begründung, dass sie diesen auch dann gezahlt hätte, wenn der privat versicherte Rentner während seines Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenkasse verblieben wäre. Der Zuschuss stellt für viele privat versicherte Rentner eine große Erleichterung dar.
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[1] zahlt Rentnern einen Zuschuss für die Versicherungsbeiträge: http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-
rentner-beitrag-zuschuss/
[2] Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung: http://vsw-ra-nw.de/infomaterial/texte/informationen-fuer-versicherungspflichtig
e-mitglieder-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html
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