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- 16.4.2012: Häusliche Pflege-Die optimale Möglichkeit für die Pflege in den eigenen vier Wänden
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- 2.3.2012: Gleitsichtbrillen - Im Alter wieder problemlos sehen
- 17.2.2012: Pflegekräfte aus Osteuropa
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- 10.10.2011: Gewinnen Sie einen Hausputz
- 28.9.2011: PC-Kurse für Senioren an der Volkshochschule
- 28.9.2011: Fällt die Pflegereform aus?
- 24.9.2011: Staat bezuschusst Krankenversicherungsbeiträge der Rentner
- 7.9.2011: Informationen zum Thema "Pflege"
Interessante Links
Archiv der Kategorie Geld & Steuern
Fällt die Pflegereform aus?
28.9.2011 by admin.
Geschäftsführer von Wohnen-im-Alter.de kritisiert das Versagen der Politik im „Jahr der Pflege“
Karlsruhe, 28. September 2011. Nach Einschätzung des Geschäftsführers von Wohnen-im-Alter.de , Sascha Syska, ist mit einer Pflegereform in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen. Im von der Politik selbst ausgerufenen „Jahr der Pflege“ wurde die Reform wiederholt verschoben. Hauptstreitpunkt bei der Reform ist die Finanzierung. Mittlerweile werden in der Regierungs-Koalition vier Finanzierungs-Modelle diskutiert. Leidtragende des Reformstaus sind Pflegebedürftige, Demenzkranke und Pflegefachkräfte.
„Die aktuelle Unfähigkeit der Bundesregierung, das Pflegesystem zu reformieren, ist beschämend! Mit dem zwar wichtigen Thema Organspende versucht der Gesundheitsminister Bahr doch nur von seinem Versagen abzulenken!“, kommentiert Sascha Syska die aktuelle Entwicklung in der Gesundheitspolitik. Nachdem der ehemalige Gesundheitsminister Rösler Anfang des Jahres das „Jahr der Pflege“ ausgerufen hatte und Verbesserungen beim Pflegebegriff und der Betreuung von Demenz-Kranken in Aussicht gestellt hatte, geschah außer ein paar Diskussionsrunden nichts. Nach dem Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums lag das Thema „Pflege“ brach. Die ersten Eckpunkte der Reform sollten in diesem Monat vorgelegt werden. Die erneute Verschiebung der Pflegereform ist laut Sascha Syska ein Skandal.
„Eine Pflegereform wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben“, so Sascha Syska. „Die aktuelle Regierung scheut sich davor, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Eine Pflegereform wird kosten. Ein Kompromiss der derzeit diskutierten Vorschläge, führt zu einer Null-Lösung. Pflegebedürftige, Demenzkranke und Pflegekräfte werden mit dem Pflegenotstand allein gelassen. Es wird Zeit, dass sich Betroffene, Verbände und Pflege-Einrichtungen zusammentun und sich gegen die Ignoranz der Politik wehren. Die Pflege braucht endlich eine Lobby!“
Mit der Initiative Ausbildung in der Pflege möchte die Wohnen im Alter Internet GmbH - ein Unternehmen aus dem Vincentz Network - einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in der Pflege leisten. Für eine menschenwürdige Pflege müssen aber vor allem die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Deshalb unterstützt die Initiative Ausbildung in der Pflege die Forderung von Verdi nach einer kostenlosen Altenpflegeausbildung und verhandelt aktuell mit verschiedenen Kooperationspartnern.
Über Wohnen-im-Alter.de
Wohnen-im-Alter.de ist das reichweitenstärkste Online-Portal für Wohn- und –Pflege-Einrichtungen im deutschsprachigen Raum. Unser Anliegen ist es, Senioren und deren Angehörige mit den für sie geeigneten Altenhilfeeinrichtungen zusammenzubringen. Interessenten können auf Wohnen-im-Alter.de mit Hilfe einer zielgerichteten Suchfunktion bundesweit aus über 12.500 Pflegeeinrichtungen und Wohnangeboten das passende Haus finden. Täglich werden über Wohnen-im-Alter.de mehrere hundert Heimplatzanfragen und Bewerbungen vermittelt. Seit September 2010 bietet Wohnen-im-Alter.de zusätzlich einen Stellenmarkt für Pflegefachkräfte. Für Heimbetreiber stellt Wohnen-im-Alter.de die effektive Marketing-Plattform dar, ihr Angebotsspektrum einer breiten Nutzergruppe zu präsentieren und neue Bewohner und Fachkräfte zu finden. Wohnen-im-Alter.de ist ein Service der im August 2008 gegründeten Wohnen im Alter Internet GmbH, hinter der die Gründer, renommierte Internetinvestoren und Vincentz Network, der führende Fachverlag der Altenhilfebranche, stehen.
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Staat bezuschusst Krankenversicherungsbeiträge der Rentner
24.9.2011 by admin.
Wenn ein Arbeitnehmer, ein Selbstständiger, ein Beamter oder ein Freiberufler während seines Arbeitslebens privat krankenversichert war, kann er im Rentenalter nicht wieder in die oftmals günstigere gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Da auch die Beiträge für die private Krankenversicherung immer wieder steigen, kann es sein, dass der Beitrag seine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Die Prämienzahlung privat Krankenversicherter im Alter
Die Prämie für die private Krankenversicherung sinkt im Alter, wenn auch nur geringfügig. Privat Versicherte müssen nach einer Reform aus dem Jahr 2000 einen Zuschlag zahlen, der die Beiträge auch im Rentenalter stabil halten soll. Dieser Zuschlag beträgt zehn Prozent der Versicherungsprämie. Er entfällt, wenn der Versicherte in Rente geht. Darüber hinaus entfallen die Beiträge für die Zahlung von Krankengeld, die viele Versicherte jedoch von vornherein ausgeschlossen haben. Insofern würde sich die Prämie für Privat Krankenversicherte um zehn Prozent mindern. Dies ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass viele Freiberufler und Selbstständige nicht oder nicht rechtzeitig daran denken, für ihre Rente vorzusorgen. Im Alter klafft dann oftmals ein großes Loch zwischen Ausgaben und Einnahmen. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt Rentnern einen Zuschuss für die Versicherungsbeiträge. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner
Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses für die private Krankenversicherung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentner muss von dort Beiträge beziehen und demnach die Mindestversicherungspflicht erfüllt haben. Grundlage für den Zuschuss für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bildet die gesetzliche Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte zahlt die Rentenkasse die Hälfte des von der Regierung festgelegten Prozentsatzes an die Krankenversicherung, abzüglich des Eigenanteils von 0,9 Prozent.
Diesen Satz übernimmt die Rentenkasse auch für privat versicherte Rentner. Sie haben demnach den gleichen Anspruch wie jemand, der gesetzlich versichert ist. Die Berechnungsgrundlage bildet, wie beim gesetzlich krankenversicherten Rentner auch, die Höhe der Rente. Hier wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abzüglich der 0,9 Prozent Eigenleistung ermittelt. Der Staat übernimmt auf Antrag die Hälfte dieses Betrages mit der Begründung, dass sie diesen auch dann gezahlt hätte, wenn der privat versicherte Rentner während seines Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenkasse verblieben wäre. Der Zuschuss stellt für viele privat versicherte Rentner eine große Erleichterung dar.
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Unsere Tipps zum Thema Erbrecht
29.8.2011 by admin.
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Senioren und Steuern
13.8.2011 by admin.
Ende letzten Jahres teilten öffentliche Rentenversicherungsträger und private Versicherungsunternehmen den Finanzämtern erstmals die Höhe der seit 2005 an Senioren gezahlten Renten mit. Ruheständler mit Nebeneinkünften, wie Zinsen und Mieteinnahmen, sind generell verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Darauf weist Haus & Grund hin.
Ob im Ruhestand tatsächlich Steuern zu zahlen seien, hänge allerdings von den Gesamteinkünften und den persönlichen Verhältnissen ab. Rentner, die neben den Renten z.B. noch Mieteinnahmen erzielten, seien von der geänderten Rentenbesteuerung besnders betroffen. Sie sollten prüfen, ob sie eine Steuererklärung einreichen müsten, gegenebenenfalls für die letzten fünf Jahre.
Hintergrund:
Seit Anfang 2005 gelten neue Regelungen bei der Besteuerung von Renten. Der steuerpflichtige Anteil von Renten ist seitdem deutlich gestiegen. Er beträgt mindestens 50% der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Laut Haus & Grund liegt der steuerpflichtige Anteil der Renten meist unterhalb der Besteuerungsgrenze. Erzielten Rentner jedoch weitere Einnahmen, könne diese Grenze schnell überschritten werden. Rentnern wird dringend empfohlen, von sich aus tätig zu werden, um hohe Nachforderungen zu vermeiden.
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Behindertengerechter Umbau, BFH erleichtert Steuerabzug
13.8.2011 by admin.
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau selbstgenutzter Immobilien können in Zukunft einfacher steuerlich geltend gemacht werden. Das berichtet Haus &GrundDeutschland unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH,Az. VIR 7/09). Nach dem BFH-Urteil könnten die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn durch eine Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich machten. Auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden könnten, seien die Kosten anzuerkennen. Außerdem seien die Kosten von Umbaumaßnahmen an Gebäuden nicht im Wege einer Abschreibung geltend zu machen, sondern minderten sofort das steuerpflichtige Einkommen. Sollte dieses im Jahr der Umbauten für den vollen Aufwendungsabzug zu gering sein, stehe dem Steuerpflichtigen sogar ein Wahlrecht zur Verteilung der Kosten über mehrere Jahre zu.
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Kaufkraft der Senioren
13.8.2011 by admin.
Im Jahr 2030 wird Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen
nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei etwa 34,9 %
liegen. Dies entspricht einer Zahl von 25 Millionen Bundesbürgern. Im
Jahr 2000 lag der Anteil noch bei 23,6 %. Grund: Die
Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt stetig. Diese
Entwicklung wird Auswirkungen auf sämtliche Lebens- und
Wirtschaftsbereiche haben, da die Ansprüche des alternden Menschen in
Bezug auf Freizeit, Konsum, Dienstleistung und Wohnen sich
wesentlich von denen jüngerer Menschen unterscheiden. Obwohl es zur Zeit
eine Wirtschafts- und Finanzkrise gibt, besitzt die Generation
der über 60-Jährigen eine monatliche Kaufkraft von mehr als 26
Milliarden Euro. Haushalte mit einem Haushaltsvorstand über 55 Jahren
verfügen über mehr als 2/5 des Geldvermögens aller Haushalte.
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Sparmöglichkeiten durch Gutscheine und Rabatte
13.8.2011 by admin.
Durch Gutscheine und Rabatte kann man viel Geld sparen. Man sollte sich dazu die Zeit nehmen, die einzelnen Angebote beziehungseise Gutschein-Aktionen zu vergleichen. Eine gute Übersicht bietet die folgende Web-Präsenz:
http://gutschein.werbeseite.eu/
Reinschaun lohnt sich. Viel Spaß und Erfolg beim Stöbern.
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Barrierefreiheit: Zuschüsse und Finanzierung von Umbau-Maßnahmen
16.4.2011 by admin.
Eine Behinderung kann jeden treffen. Völlig unerwartet. Bei einem Umbau gibt es einige Dinge zu beachten. Hier ein paar weitere Tipps dazu:Bis zu 2557 Euro Zuschuß (Stand Februar 2010) zahlen Pflegekassen, wenn mindestens ein Bewohner als Pflegefall einer Pflegestufe zugeordnet ist. Der Zuschuß muß vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden.
Weitere Förderungen leistet unter Umständen das jeweilige Bundesland oder die Kommune. Informationen dazu erhält man beim Wohnungsamt. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) vergibt Darlehen mit Sonderkonditionen, wenn damit ein altersgerechter Umbau finanziert werden soll.
Laut Bundesbauministerium werden beispielsweise barrierefreie- und reduzierte Gebäude- und Wohnugszugänge oder der Umbau von Sanitärräumen gefördert.
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Bei Umzug kann sich Hausratversicherung ändern
18.2.2011 by admin.
Bei einem Umzug geht der Schutz der Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Dabei wird für eine Dauer von zwei Monaten Schutz für die alte und die neue Wohnung gewährt. Wird die alte Wohnung jedoch behalten, geht der Versicherungsschutz nur auf die neue Wohnung über, wenn diese genauso genutzt wird wie die alte.
Das Landgericht Hagen (AZ: 6 O 479/08) musste nun über diese Klausel entscheiden. Die Richter sahen eine gleiche Nutzung und damit einen Übergang des Versicherungsschutzes auf die neue Wohnung dann als gegeben an, wenn der Lebensmittelpunkt dort neu gegründet wird und bereits einige persönliche Dinge in die neue Wohnung gebracht wurden.
Praktisch bedeutsam ist die Klausel vor allem dann, wenn ältere Menschen umziehen und beispielsweise von ihren Kindern in deren Zuhause gepflegt werden. Denn dann bleibt oft Hausrat im alten Domizil zurück, der nicht mehr versichert ist, wenn die Versicherung einen Wohnungswechsel ins Zuhause der Kinder annimmt. Entsprechend muss dafür gesorgt werden, dass der Versicherungsschutz erweitert wird.(ddp)
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