Archiv der Kategorie Wohnen

Häusliche Pflege-Die optimale Möglichkeit für die Pflege in den eigenen vier Wänden

Viele pflegebedürftige ältere Menschen kennen gar nicht die Möglichkeit der häuslichen Pflege in den eigenen vier Wänden. Dabei sollte die häusliche Pflege immer dann beansprucht werden, wenn eine Unterstützung in der Grundpflege und bei der medizinischen Versorgung von Nöten ist.
Viele ambulante Pflegedienste bieten aber auch die Möglichkeit der 24 Stundenbetreuung an. Bei dieser Form der Pflegehilfe werden nicht nur die körperlichen Bedürfnisse, sondern auch die täglichen Haushaltstätigkeiten berücksichtigt. Die Pfleghilfe begleitet die Betroffenen so zum Beispiel zu Arztterminen, spaziert mit Ihnen oder spielt mit ihnen Gesellschaftsspiele. Bei der 24 Stundenbetreuung wird die Pflegekraft in der Regel in einem separatem Zimmer, in der Wohnung des Pflegenden, untergebracht. Ziel der häuslichen Pflege ist es, den Betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, trotz eines eingetretenen Pflegefalls in den eigenen, vertrauten vier Wänden wohnen zu bleiben und gleichzeitig die Angehörigen der Pflegenden zu entlasten.
Die Pflegeform der 24 Stundenbetreuung ist natürlich kostenintensiver als die Grundpflegeunterstützung, bei der eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes den Betroffenen für ein paar Stunden zu Hause besucht und diesen unterstützt. Liegt aber eine Pflegestufe vor, so zahlen die Pflegekassen in der Regel einen Teil der aufkommenden Kosten für die häusliche Pflege. Die Höhe des Kostenzuschusses wird nach der Pflegestufe berechnet. Bei einer Pflegestufe I zahlt die Pflegekasse 235,- Euro, bei Stufe II 440,- Euro und bei einer Pflegstufe III bis zu 700,- Euro pro Person. Aus den zuvor genannten Kostengründen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind und sich nach dem Pflegeaufwand richten, engagieren viele Betroffene oder deren Angehörige eine polnische Pflegekraft wenn eine 24 Stundenbetreuung notwendig wird. Dies ist eine gute Alternative bei einem eher kleinen Geldbeutel, da diese Pflegekräfte in der Regel zweieinhalb bis dreimal kostengünstiger sind als deutsche Pflegekräfte.

Fällt die Pflegereform aus?

Geschäftsführer von Wohnen-im-Alter.de kritisiert das Versagen der Politik im „Jahr der Pflege“

Karlsruhe, 28. September 2011. Nach Einschätzung des Geschäftsführers von Wohnen-im-Alter.de , Sascha Syska, ist mit einer Pflegereform in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen. Im von der Politik selbst ausgerufenen „Jahr der Pflege“ wurde die Reform wiederholt verschoben. Hauptstreitpunkt bei der Reform ist die Finanzierung. Mittlerweile werden in der Regierungs-Koalition vier Finanzierungs-Modelle diskutiert. Leidtragende des Reformstaus sind Pflegebedürftige, Demenzkranke und Pflegefachkräfte.

„Die aktuelle Unfähigkeit der Bundesregierung, das Pflegesystem zu reformieren, ist beschämend! Mit dem zwar wichtigen Thema Organspende versucht der Gesundheitsminister Bahr doch nur von seinem Versagen abzulenken!“, kommentiert Sascha Syska die aktuelle Entwicklung in der Gesundheitspolitik. Nachdem der ehemalige Gesundheitsminister Rösler Anfang des Jahres das „Jahr der Pflege“ ausgerufen hatte und Verbesserungen beim Pflegebegriff und der Betreuung von Demenz-Kranken in Aussicht gestellt hatte, geschah außer ein paar Diskussionsrunden nichts. Nach dem Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums lag das Thema „Pflege“ brach. Die ersten Eckpunkte der Reform sollten in diesem Monat vorgelegt werden. Die erneute Verschiebung der Pflegereform ist laut Sascha Syska ein Skandal.

„Eine Pflegereform wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben“, so Sascha Syska. „Die aktuelle Regierung scheut sich davor, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Eine Pflegereform wird kosten. Ein Kompromiss der derzeit diskutierten Vorschläge, führt zu einer Null-Lösung. Pflegebedürftige, Demenzkranke und Pflegekräfte werden mit dem Pflegenotstand allein gelassen. Es wird Zeit, dass sich Betroffene, Verbände und Pflege-Einrichtungen zusammentun und sich gegen die Ignoranz der Politik wehren. Die Pflege braucht endlich eine Lobby!“

Mit der Initiative Ausbildung in der Pflege möchte die Wohnen im Alter Internet GmbH - ein Unternehmen aus dem Vincentz Network - einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in der Pflege leisten. Für eine menschenwürdige Pflege müssen aber vor allem die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Deshalb unterstützt die Initiative Ausbildung in der Pflege die Forderung von Verdi nach einer kostenlosen Altenpflegeausbildung und verhandelt aktuell mit verschiedenen Kooperationspartnern.

Über Wohnen-im-Alter.de
Wohnen-im-Alter.de ist das reichweitenstärkste Online-Portal für Wohn- und –Pflege-Einrichtungen im deutschsprachigen Raum. Unser Anliegen ist es, Senioren und deren Angehörige mit den für sie geeigneten Altenhilfeeinrichtungen zusammenzubringen. Interessenten können auf Wohnen-im-Alter.de mit Hilfe einer zielgerichteten Suchfunktion bundesweit aus über 12.500 Pflegeeinrichtungen und Wohnangeboten das passende Haus finden. Täglich werden über Wohnen-im-Alter.de mehrere hundert Heimplatzanfragen und Bewerbungen vermittelt. Seit September 2010 bietet Wohnen-im-Alter.de zusätzlich einen Stellenmarkt für Pflegefachkräfte. Für Heimbetreiber stellt Wohnen-im-Alter.de die effektive Marketing-Plattform dar, ihr Angebotsspektrum einer breiten Nutzergruppe zu präsentieren und neue Bewohner und Fachkräfte zu finden. Wohnen-im-Alter.de ist ein Service der im August 2008 gegründeten Wohnen im Alter Internet GmbH, hinter der die Gründer, renommierte Internetinvestoren und Vincentz Network, der führende Fachverlag der Altenhilfebranche, stehen.

Informationen zum Thema “Pflege”

Bei meiner Recherche nach interessanten weiterführenden Angeboten bin ich auf “Pflege.de” gestossen. Dieses Service-Portal bietet interessante Informationen rund um das Thema Pflege, Pflegeheime, Altenheime und ambulante Pflegedienste sowie betreutes Wohnen, Seniorenresidenzen, WGs für Demenzkranke, häusliche Pflege und seniorengerechtes Wohnen. In der Datenbank von “Pflege.de” finden Sie Pflegeanbieter und Pflegeheime. Unter der kostenlosen Beratungs-Hotline 0800 / 2424 1212 können Sie sich persönlich beraten lassen.

Seniorenbetreuung aus Ost-Europa

Das Thema Seniorenbetreuung ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Leider kommen die meisten allein wohnenden Senioren an diesem schwierigen Wendepunkt im Leben nicht vorbei. Die Treppen werden zum Hindernis, die tägliche Körperpflege wird zu einer Tortur. Es kann mit kleinen Umbauten oder unterstützende Massnahmen wie z.B (Treppenlift) Abhilfe geschaffen werden. Doch auf lange Sicht stellt sich die Frage: Seniorenheim oder Seniorenbetreuung zu Hause. Da eine Unterbringung in einem Pflegeheim relativ kostspielig ist nehmen viele Hilfebedürftige nun eine Seniorenbetreuung aus Osteuropa in Anspruch.
Diese ist meist nur ein drittel so teuer wie eine Unterbringung im Heim. Den Senioren bleibt auch diese enorme Umstellung in einem komplett neuen Umfeld zu wohnen erspart. Für viele bietet die 24h Seniorenbetreuung eine gute Alternative zum Heim.
Natürlich ist auch dies eine große Umstellung für die Betroffenen; aber oft entwickeln sich durch diese Konstellationen sogar richtige Freundschaften zwischen Betreuuern und Betreuten und es entwickelt sich ein ganz neuer Lebensstandard. Informationen zur Seniorenbetreuung aus Osteuropa finden Sie z.B unter www.24h-seniorenbetreuung.com und unter anderen Blogs zu diesem Thema.

Die Senioren-WG

hotel2.jpgGemeinsam ist man stark. Nach diesem Motto gründen viele Senioren eine WG. Immer mehr Senioren möchten in einer Wohngemeinschaft leben. So ist man nie alleine und kann sich gegenseitig helfen und im Pflegefall versorgen. Der Gestaltung sind nur wenige Grenzen gesetzt. Man kann zum Beispiel neben komplett abgeschlossen Appartements eine Gemeinschaftsküche und einen zentralen Gemeinschaftsraum einrichten. Denkbar wäre auch ein Gemeinschaftsbad. Oft ist beim Bad jedoch die Grenze der eigenen Privatsphäre, an die man sich in den letzten Jahrzehnten gewöhnt hat, erreicht.

Es sind verschiedene Vorraussetzungen zu beachten:
Geeignete Mitbewohner
eine barrierefreie Immobilie (Wohnung, Haus)
ein ganz normaler Mietvertrag, der die Mietergemeinschaft gegenüber dem Vermieter verpflichtet und umgekehrt.

Für den Fall der Pflegebedürftigkeit eines Bewohners kann ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden. Diesen findet man bei privaten Anbietern und Wohlfahrtsverbänden. Ist jedoch die Pflegebedürftigkeit groß, so ist die Pflege auch kostenintensiv und kann durch die Zuschüsse der Pflegekasse alleine nicht gedeckt werden. Dann müssen die Bewohner und die Angehörigen dazu zahlen. Oder das Sozialamt muss einen Teil der Pflegekosten tragen.

Bei geringem Pflegebedarf können Angehörige einen Teil oder die ganze Pflege übernehmen. Dies spart Kosten. Für die Nacht könnte man eine Notrufanlage installieren. Diese ist mit der Zentrale eines Hilfsdienstes verbunden, wo im Notfall schnelle Hilfe organisiert werden kann.

Ein großes Problem ist die Suche nach geeignetem Wohnraum. Der Immobilienmarkt ist noch nicht ausreichend auf die zunehmende Anzahl von Senioren und deren Wunsch nach altersgerechtem Wohnraum eingestellt. Die Nachfrage ist sehr groß.

Freiwillige Umzugshelfer müssen für Schäden nicht zahlen

Freunde und Bekannte, die kostenlos mit beim Umzug helfen, müssen für Schäden nicht aufkommen. Das trifft nach einem Urteil des Amtsgerichts Plettenberg auch dann zu, wenn dieser Haftungsausschluss vorher nicht extra vereinbart wurde.
In dem Fall hatte sich der Bekannte einer Frau für deren Umzug bei seinem Arbeitgeber einen Lkw ausgeliehen. Beim Abladen stellten er und seine fünf Mithelfer die Schrankbretter am Fahrzeug ab, und zwar an der zur Fahrbahn hin gelegenen Längsseite. Sie fielen genau in dem Augenblick um, als ein Pkw-Fahrer mit seinem Auto im Schritttempo vorbeifuhr. Die Versicherung der Frau beglich den Schaden des Autofahrers in Höhe von 3216,09 Euro, wollte das Geld jetzt aber zu 50 Prozent von den eigentlichen Verursachern zurückhaben, den Helfern, die die Bretter unachtsam hingestellt hatten. Das käme gar nicht in Frage, entschied der Richter unter Berufung auf den Haftungsausschluss.
“Hilfeleistungen aufgrund reiner Gefälligkeit wären künftighin nicht mehr möglich, wenn jeder Helfer die möglicherweise entstehenden Schäden schon bei einfacher Fahrlässigkeit ersetzen müsste”, so Rechtsanwalt Leopold. Hätte sich dagegen der Pkw-Besitzer direkt an die schuldhaften Umzugshelfer gewandt, wäre ein anderes Urteil zu erwarten gewesen. (AZ: 1 C 345/05)

Barrierefreiheit: Zuschüsse und Finanzierung von Umbau-Maßnahmen

mann4.jpgEine Behinderung kann jeden treffen. Völlig unerwartet. Bei einem Umbau gibt es einige Dinge zu beachten. Hier ein paar weitere Tipps dazu:Bis zu 2557 Euro Zuschuß (Stand Februar 2010) zahlen Pflegekassen, wenn mindestens ein Bewohner als Pflegefall einer Pflegestufe zugeordnet ist. Der Zuschuß muß vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden.

Weitere Förderungen leistet unter Umständen das jeweilige Bundesland oder die Kommune. Informationen dazu erhält man beim Wohnungsamt. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) vergibt Darlehen mit Sonderkonditionen, wenn damit ein altersgerechter Umbau finanziert werden soll.

Laut Bundesbauministerium werden beispielsweise barrierefreie- und reduzierte Gebäude- und Wohnugszugänge oder der Umbau von Sanitärräumen gefördert.

Literatur-Tipps für betreutes Wohnen

ausbildung2.jpgKuratorium Deutsche Altershilfe & Deutscher
Mieterbund (Hrsg.):
Ratgeber Betreutes Wohnen.
Service, Preise,Verträge - worauf müssen
Sie achten? Köln, 2000

Verbraucher-Zentrale NRW et.al. (Hrsg.):
Betreutes Wohnen. Was Sie über Leistungen,
Kosten und Verträge wissen sollten.
3. Auflage, Düsseldorf 2002
ISBN: 3-933705-35-5 Preis 4,80 Euro

Links:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de/

Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter Bundesvereinigung e.V. (FGWA)
http://www.fgwa.de/

Forum Seniorenarbeit
http://www.forum-seniorenarbeit.de/
So lange wie möglich zu Hause bleiben - Wohnen im Alter

Essen auf Rädern

speisen2.jpgVerpflegungs-Service:
Das Essen auf Rädern ist sehr komfortabel für Menschen, die nicht mehr selbst kochen können oder wollen.
Es gibt die verschiedensten Dienstleister. Neben den bekannten Hilfsorganisationen nimmt die Zahl der privaten Anbieter zu.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de/

Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter Bundesvereinigung e.V. (FGWA)
http://www.fgwa.de/

Forum Seniorenarbeit
http://www.forum-seniorenarbeit.de/
So lange wie möglich zu Hause bleiben - Wohnen im Alter

Urteil zu barrierefreiem Umbau der Immobilie

recht.jpgWenn der Mieter ein “berechtigtes Interesse” an einer baulichen Veränderung hat, kann er vom Vermieter die Genehmigung für den Umbau verlangen. Liegt eine Behinderung vor, so ist das “berechtigte Interesse” gegeben. Dies regelt der §554a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Vermieter kann aber seine Zustimmung verweigern, wenn “sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwigt”. In der Regel wird der Vermieter seine Zustimmung geben müssen. Dann kann er aber auch einen Rückbau bei Ende des Mietverhältnisses verlangen. Das bedeutet, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden muß.
Am einfachsten ist es, die Maßnahme mit dem Vermieter zu planen und einen Rückbauverzicht zu vereinbaren. Der Vorteil für den Vermieter ist, dass die Umbaumaßnahme den Wert der Immobilie erhöht.

Eigentümer können mit ihrer Wohnung zwar grundsätzlich machen, was sie wollen. Dies hat aber Grenzen. Wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, etwa beim Wunsch einer Rollstuhlrampe oder eines Lifts, muß die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Sofern den anderen Eigentümern durch die bauliche Veränderung keine erheblichen Nachteile entstehen, können solche Maßnahmen notfalls auch gegen den Willen der Gemeinschaft durchgesetzt werden (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 32 Wx 051/05)