Archiv der Kategorie Wohnen

Kontaktadressen für altersgerechtes Wohnen

Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter – Bundesvereinigung e.V.menschen1.jpg
Bismarckstr. 70
10627 Berlin
Tel.: 0 30 / 3101-6683
Fax: 0 30 / 3101-6690
fgwa-online@freenet.de

Bundesforum für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
G. Hellwig
Kiebitzrain 84
30657 Hannover
Tel.: 0511 / 604-5955
Fax: 0511 / 604-4507

Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Bundesvereinigung (FGW)
Brehmstraße 1 A
30173 Hannover
Tel. 0511 / 4753 253
Fax 0511 / 4753 530
e-mail: info@fgwa.de
Internet: www.fgwa.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de/

Forum Seniorenarbeit
http://www.forum-seniorenarbeit.de/
So lange wie möglich zu Hause bleiben - Wohnen im Alter

Mehrgenerationenhaushalte: Stirbt das Wohnmodell Großfamilie?

Eine interessante Info von Haus & Grund:  Im Jahr 2008 gab es rund 221.000 Haushalte in Deutschland, in denen Großeltern, Eltern und Enkel sowie eventuell Urenkel gemeinsam lebten. Der Anteil dieser Haushalte mit drei und mehr Generationen an allen 40,1 Millionen Haushalten betrug damit 0,6 Prozent. Im April 1991 gab es in Deutschland noch fast doppelt so viele Haushalte mit drei und mehr Generationen (429.000 Haushalte oder 1,2 Prozent).

Informationsquellen fürs Wohnen im Alter

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Wie Wohnen, wenn man älter wird?

Hrsg: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, http://www.bmfsfj.de/

Neue Wohnprojekte für ältere Menschen, Gemeinschaftliches Wohnen in Nordrhein-Westfalen
Hrsg: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf.
Links:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de/

Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter Bundesvereinigung e.V. (FGWA)
http://www.fgwa.de/

Forum Seniorenarbeit
http://www.forum-seniorenarbeit.de/
So lange wie möglich zu Hause bleiben - Wohnen im Alter

Mobiler Treppensteiger

treppe2.jpgNeben den fest installierten Treppenliftern gibt es auch mobile Treppenstieger. Diese Geräte können an unterschiedlichen Orten zum Einsatz kommen. Meist sind diese Geräte für Rollstuhlfahrer vorgesehen. Sie verfügen entweder über einen Raupenkettenantrieb oder exzentrisch rotierende Räder. Der Rollstuhl wird an diesen fahrbaren Untersatz angekoppelt. Diese mobilen Treppensteiger sind zerlegbar und sehr schwer (Raupenkettenantrieb bis zu 90 kg, Radantrieb bis zu 25 kg). Es gibt auch Treppensteiger, die ohne Rollstuhl nutzbar sind. Sie verfügen dann über eine Sitzfläche oder eine Stehplattform. Außerdem gibt es Geräte, die nur für die Notfall-Evakuierung von Gebäuden vorgesehen sind. Diese Geräte haben keinen Antrieb und sind nur abwärts nutzbar.
In jedem Fall benötigt man eine kräftige Hilfsperson. Sie muß das Gerät aus dem Auto heben, in Betrieb setzen, den Rollstuhl ankoppeln und denn lenken oder fernbedienen können.

Der Betrieb ist nur möglich, wenn die Treppe breit genug ist (über 1,1 Meter breit) und wenn die Treppenstufen nicht abgerundet sind. Außerdem müssen evtl. vorhandene Treppenpodeste ausreichend groß sein. Zum Drehen und Wenden benötigt man viel Platz.

Bei Umzug kann sich Hausratversicherung ändern

menschen15.jpgBei einem Umzug geht der Schutz der Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Dabei wird für eine Dauer von zwei Monaten Schutz für die alte und die neue Wohnung gewährt. Wird die alte Wohnung jedoch behalten, geht der Versicherungsschutz nur auf die neue Wohnung über, wenn diese genauso genutzt wird wie die alte.
Das Landgericht Hagen (AZ: 6 O 479/08) musste nun über diese Klausel entscheiden. Die Richter sahen eine gleiche Nutzung und damit einen Übergang des Versicherungsschutzes auf die neue Wohnung dann als gegeben an, wenn der Lebensmittelpunkt dort neu gegründet wird und bereits einige persönliche Dinge in die neue Wohnung gebracht wurden.
Praktisch bedeutsam ist die Klausel vor allem dann, wenn ältere Menschen umziehen und beispielsweise von ihren Kindern in deren Zuhause gepflegt werden. Denn dann bleibt oft Hausrat im alten Domizil zurück, der nicht mehr versichert ist, wenn die Versicherung einen Wohnungswechsel ins Zuhause der Kinder annimmt. Entsprechend muss dafür gesorgt werden, dass der Versicherungsschutz erweitert wird.(ddp)

 

Zeitgemäßes Wohnen, Demografischer Wandel macht eine Anpassung notwendig

garda1_152.jpgEine interessante Info von Haus & Grund: Drei Viertel aller Wohnungen in Deutschland entstanden vor der zweiten Ölkrise 1979. Nur 13 Prozent der Wohnungen wurden nach der Wiedervereinigung gebaut. Dies berichtet Haus & Grund Deutschland unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Vor den Ölkrisen der Siebzigerjahre spielte energieeffizientes Bauen noch keine Rolle. Hinzu komme, dass die Wohnungen in der Masse auf die damals vorherrschende klassische vierköpfige Familie zugeschnitten seien. Der Trend gehe in den kommenden Jahren und Jahrzehnten aber immer mehr zu energieeffizienten Wohngebäuden und zu immer kleineren Haushalten. “Hier werden in der Zukunft hohe Investitionen der Eigentümer notwendig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Nur wenn der Staat Hemmnisse im Miet- und Steuerrecht abbaut sowie die Steuer- und Abgabenbelastung senkt, können die Eigentümer diese Herausforderung meistern und eine angemessene Wohnraumversorgung damit auch in Zukunft sicherstellen”, sagte Haus & Grund-Präsident Ralf Kornemann

Barrierefreier Umbau: Zuschüsse

schild30.jpgEine Behinderung kann jeden treffen. Völlig unerwartet. Bei einem Umbau gibt es einige Dinge zu beachten. Hier ein paar weitere Tipps dazu:

Bis zu 2557 Euro Zuschuß (Stand Februar 2010) zahlen Pflegekassen, wenn mindestens ein Bewohner als Pflegefall einer Pflegestufe zugeordnet ist. Der Zuschuß muß vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden.

Weitere Förderungen leistet unter Umständen das jeweilige Bundesland oder die Kommune. Informationen dazu erhält man beim Wohnungsamt. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) vergibt Darlehen mit Sonderkonditionen, wenn damit ein altersgerechter Umbau finanziert werden soll.

Laut Bundesbauministerium werden beispielsweise barrierefreie- und reduzierte Gebäude- und Wohnugszugänge oder der Umbau von Sanitärräumen gefördert.