Erbrecht
Das Erbrecht ist ein sehr vielschichtiges Thema. Es gibt dazu eine Fülle von Informationen. Diese Seite erhebt nicht den Anspruch, diese Informationen zusammenzufassen und ausführlich zu behandeln. Vielmehr möchten wir hier einige weiterführende Denkanstöße geben. Grundsätzlich empfehlen wir, die persönliche individuelle Situation mit einem Anwalt, einem Notar und mit einem Steuerberater zu erörtern. Steuerberater deshalb, weil auch das Finanzamt ggf. seinen Anteil am Erbe beansprucht.
Wenn man etwas zu vererben hat, sollte man sich rechtzeitig Gedanken über die Verteilung des Nachlasses machen. Außerdem sollte man wissen, welche steuerlichen Auswirkungen für die Erben entstehen.
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Informationsquellen, Links
Die gesetzlichen Grundlagen zum Erbrecht findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (ab § 1922 BGB). Hier der Link dorthin: http://bundesrecht.juris.de
Weitere Informationen erhalten Sie in der Online-Enzyklopadie Wikipedia. Hier der Link zum Kapitel Erbrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht
Außerdem erhält man bei Banken und Sparkassen kostenloses oder preiswertes Informationsmaterial. Berliner Testament
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Gesetzliche Erbfolge
Beim Studium der oben genannten Informationsquellen stellt der ein oder andere sehr schnell fest, dass es auf diesem Gebiet sehr viele Irrtümer insbesondere im Hinblick auf die Gesetzliche Erbfolge gibt.
Hier ein paar Beispiele:
Stirbt ein verheirateter Partner, dann vererbt er dem überlebenden Partner eine Hälfte seines Vermögens, den Kindern die andere Hälfte.
Nicht Verwandte erben nichts. Ein unverheirateter Partner erbt ebenfalls nichts.
Bei verheirateten kinderlosen Partnern, erbt der Partner die Hälfte des Vermögens des Verstorbenen. Die andere Hälfte geht an die Familie des Verstorbenen.
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Das Testament
Wenn für Ihre persönliche Situation die gesetzliche Erbfolge oder die Zuerkennung des Pflichtteils nicht in Frage kommt, sollten Sie ein Testament machen. In einem Testament kann man in gewissen Grenzen selbst festlegen, wer wie viel erben soll.
Hier ein paar Tipps, wie Sie die Erstellung des Testaments vorbereiten:
Machen Sie zuerst eine Aufstellung Ihres Vermögens, aber auch Ihrer Schulden. Denn auch Schulden können vererbt werden.
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Beispiele für die Vorbereitung des Testaments:
Immobilien
Bankkonten
Aktien-Depots
Bank-Schließfächer
Wertgegenstände
Versicherungen
Anschriften von Betreuern, Familienangehörigen, Freunden und Bekannten,
ausgeliehene Gegenstände (Rollstuhl, Pflegehilfen, Bücher, usw.)
an Andere verliehene Gegenstände.
Gründe für die Erstellung des Testaments:
Es sind Immobilien oder Wertgegenstände vorhanden
Wirtschaftliche Probleme für den überlebenden Ehepartner sollen vermieden werden
Man misstraut den Erben
Ein Erbe soll weniger erhalten, als ihm nach gesetzliche Erbfolge zustünde
Es soll Erbschaftsteuer gespart werden
Bei kinderlosen Ehepaaren soll der Partner möglichst viel erben
Der nicht verheiratete Partner soll etwas erben
Nicht-Verwandte sollen etwas erhalten
Es gibt Erben, die den leiblichen Erben unbekannt sind (z. B. nicht-eheliche Kinder)
Erben, vererben und schenken - Vom letzten Willen bis zur Steuerersparnis
Den letzten Willen in die richtigen Worte fassen
Wie muß das Testament aussehen?
Das Testament muß entweder komplett handschriftlich erstellt werden oder –noch besser- zusammen mit dem Notar erstellt werden. Dies ist dann das sogenannte „öffentliche Testament“.
Das Testament muß die Überschrift „Testament“ tragen. Unter dem Text muß das Datum stehen.
Wichtig: Das Testament muß eigenhändig unterschrieben werden.
Das Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es schnell gefunden werden kann. Man kann das Testament auch beim Nachlassgericht hinterlegen. Das vom Notar erstellte öffentliche Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt.
Zeitpunkt für die Erstellung des Testaments:
Die persönliche Situation ändert sich immer wieder. Man sollte den richtigen Zeitpunkt für die Erstellung oder Anpassung des Testaments abpassen. Hier ein paar Beispiele, wann es soweit ist:
vor und nach dem Kauf oder Verkauf von Immobilien
bei Heirat und Geburten
wenn sich der Wert der eigenen Aktien durch Kursschwankungen stark geändert hat
nach Unfällen oder Todesfällen
nach einer Erbschaft, Zahlung einer Abfindung oder einem Lotteriegewinn
vor und nach einer Scheidung
regelmäßig etwa alle fünf bis sieben Jahre
Pflichtteil trotz Testament:
Mit dem Testament kann man die Zuerkennung des Pflichtteils nicht gänzlich ausschließen. Man kann niemanden vollständig enterben. Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was bei gesetzlicher Erbfolge vererbt würde. Der Pflichtteil bezieht sich auf den finanziellen Anspruch. Bestimmte Gegenstände (z.B. Immobilien, Autos) können vom Erben nicht beansprucht werden.
Hier ein Beispiel:
- Verheiratetes kinderloses Paar: Auch wenn der hinterbliebene Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wurde, erhalten die Eltern des Verstorbenen Ihren Pflichtteil. Der Partner erhält ¾ und die Eltern des Verstorbenen erhalten ¼ des Nachlasses. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge würden die Eltern die Hälfte erhalten.
Schulden vererben
Schulden kann man auch vererben. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Erben die Erbschaft ausschlagen. Die gesetzliche Grundlage dazu findet man im § 1944 BGB. Die Frist für die Erbausschlagung beträgt sechs Wochen nach Kenntniserlangung von der Erbschaft. Sie muß beim Nachlassgericht eingereicht werden. Alternativ kann sie bei einem Notar erfolgen. Bei der Erbausschlagung erbt der Staat die Schulden.
Weitere Tipps:
Regeln Sie in Versicherungsverträgen (z.B. Lebens- oder Unfallversicherung), wer der Begünstigte ist.
Bausparverträge: Regeln Sie, wer der „Begünstigte im Todesfall“ ist.
Richten Sie Ihrem Ehepartner für das Girokonto die Kontovollmacht ein. Am besten ist die „Vollmacht über den Tod hinaus“.
Informieren Sie Ihre Angehörigen bzw. Erben über Bargeldverstecke, Safe-Kombinationen, Safe-Schlüssel, Nummernkonten, Bank-PIN-Nummern, Computer-Passwörter usw.
Weiterführende Links:
Bundesjustizministerium:
Gesetzestexte im Internet:
http://bundesrecht.juris.de/index.htmlAlphabetisches Verzeichnis
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStDV Erbschaftsteuer-Durchführungsverodnung
abc-recht:
Viele Informationen und Tipps zum Thema Recht; und eine Seite zu Stichwörtern aus dem Erbrecht:
http://www.abc-recht.dehttp://www.amtsgericht-ingolstadt.de/nachlass.htm
wikipedia.de:
Wikipedia, die online-Enzyklopädie, hat eine Startseite zur Kategorie Erbrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Erbrecht
WDR:
Informationen des WDR zum Thema Erben und Vererben
http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20030625/b_2.phtml
Focus:
Online-Berechnungsprogramm zur Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer
http://www.focus.de
FAZ:
Artikel und Infografik aus dem online-Angebot der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)
http://www.faz.net
Rechtsfreund:
Linkverzeichnis zu österreichischem Recht.
http://www.rechtsfreund.at/erbrecht.htm