Patientenverfügung
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Vorsorgevollmacht
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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Dieser Themenbereich ist sehr komplex. Wir geben Ihnen hier weiterführende Links und Adressen. In der Online-Enzyklopädie finden Sie Begriffsdefinitionen. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz. Wir empfehlen die Beratung und die Abwicklung über einen Notar. Alternativ kann man auch die unter den untenstehenden Links angebotenen Muster-Vordrucke nutzen. Diese und die folgenden Informationen ersetzen jedoch nicht die auf die persönliche Situation ausgerichtete Beratung durch einen Fachmann.
Es gibt die verschiedenen Vollmachtsarten.
Anwalt.de: Rechtsberatung per Email und Telefon
Hier eine Übersicht:
Patientenverfügung:
Hiermit weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung
Vorsorgevollmacht:
Hiermit bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung:
Dies ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.
Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverf%C3%BCgung