Nach dem Autokauf muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dabei wird ein Autokennzeichen vergeben. Dies ist in Deutschland Voraussetzung, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wunschkennzeichen für mehr Individualität

Viele Fahrzeughalter wünschen sich ein spezielles Kfz-Kennzeichen, dessen Kombination sie selbst festlegen wollen. Mit einem persönlichen Wunschkennzeichen soll das Fahrzeug mehr Individualität bekommen. Allerdings fallen für ein Kfz-Wunschkennzeichen zusätzliche Gebühren an. Diese Kennzeichen sind teurer als normale Autonummern, die nach Liste oder per Zufallsprinzip von der Zulassungsstelle vergeben werden. Witterungsbedingt oder durch häufige Besuche in der Waschanlage können die Autokennzeichen mit der Zeit verblassen. Es ist nicht gestattet, Kennzeichenschilder selbstständig nachzubessern. In solchen Fällen ist die Neuprägung des Kennzeichenschildes notwendig. Von der Zulassungsbehörde wird anschließend die Stempelplakette angebracht. Um ein Auto ordnungsgemäß anzumelden, sind bestimmte Unterlagen notwendig. Beim Erwerb eines Neuwagens oder beim Gebrauchtwagenkauf sollte deshalb darauf geachtet werden, dass alle Fahrzeugpapiere korrekt übergeben werden. Damit das richtige Gebrauchtfahrzeug gefunden wird, sollten vorher unterschiedliche Angebote verglichen werden. Einen unabhängigen Preisvergleich eines führenden Online-Gebrauchtwagenportals mit Preisbewertung bekannter Marken und Modelle finden Sie unter diesem Link. Nach dem Kauf wird der Gebrauchtwagen bei der Zulassungsbehörde am Wohnort angemeldet. In vielen Städten und Gemeinden befinden sich die Zulassungsbehörden in den Bürgerbüros, während die Behörde in ländlichen Gegenden ihren Sitz oft im Landratsamt hat. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollte rechtzeitig ein Termin vereinbart werden.
Nach dem Kauf wird der Gebrauchtwagen bei der Zulassungsbehörde am Wohnort angemeldet. In vielen Städten und Gemeinden befinden sich die Zulassungsbehörden in den Bürgerbüros, während die Behörde in ländlichen Gegenden ihren Sitz oft im Landratsamt hat. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollte rechtzeitig ein Termin vereinbart werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Autoanmeldung werden der Personalausweis, das Kennzeichen sowie die Versicherungsbescheinigung der KFZ-Versicherung (eVB-Nummer) benötigt. Eine Autoversicherung ist dabei von besonderer Bedeutung, da nicht versicherte Fahrzeuge nicht zugelassen werden dürfen. Darüber hinaus muss die Zulassungsbescheinigung (Teil I und II), früher als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bezeichnet, vorgelegt werden. Bei Gebrauchtwagen ist auch der Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich. Zwar übernehmen hilfsbereite Händler gern die Fahrzeuganmeldung, dennoch ist es sinnvoll, das Auto persönlich anzumelden, da der Händler dafür einen Aufpreis berechnet. Die teuerste Variante ist die Beauftragung eines Zulassungsdienstes, der die komplette Anmeldung übernimmt und seine Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung stellt. Sollte der Fahrzeughalter keine Zeit für den Behördengang haben, kann das auch eine Vertrauensperson nach Wahl übernehmen. Es genügt, dem jeweiligen Helfer eine Vollmacht sowie die notwendigen Unterlagen für die Autoanmeldung mitzugeben. Zukünftig sollen Fahrzeug-Erstzulassungen und Ummeldungen auch online möglich sein. Obwohl bereits vom Bundesverkehrsministerium beschlossen, ist noch nicht bekannt, ab welchem Termin dieser Service zur Verfügung steht.
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