Viele pflegebedürftige ältere Menschen kennen gar nicht die Möglichkeit der häuslichen Pflege in den eigenen vier Wänden. Dabei sollte die häusliche Pflege immer dann beansprucht werden, wenn eine Unterstützung in der Grundpflege und bei der medizinischen Versorgung von Nöten ist.
Viele ambulante Pflegedienste bieten aber auch die Möglichkeit der 24 Stundenbetreuung an. Bei dieser Form der Pflegehilfe werden nicht nur die körperlichen Bedürfnisse, sondern auch die täglichen Haushaltstätigkeiten berücksichtigt. Die Pfleghilfe begleitet die Betroffenen so zum Beispiel zu Arztterminen, spaziert mit Ihnen oder spielt mit ihnen Gesellschaftsspiele. Bei der 24 Stundenbetreuung wird die Pflegekraft in der Regel in einem separatem Zimmer, in der Wohnung des Pflegenden, untergebracht. Ziel der häuslichen Pflege ist es, den Betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, trotz eines eingetretenen Pflegefalls in den eigenen, vertrauten vier Wänden wohnen zu bleiben und gleichzeitig die Angehörigen der Pflegenden zu entlasten.
Die Pflegeform der 24 Stundenbetreuung ist natürlich kostenintensiver als die Grundpflegeunterstützung, bei der eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes den Betroffenen für ein paar Stunden zu Hause besucht und diesen unterstützt. Liegt aber eine Pflegestufe vor, so zahlen die Pflegekassen in der Regel einen Teil der aufkommenden Kosten für die häusliche Pflege. Die Höhe des Kostenzuschusses wird nach der Pflegestufe berechnet. Bei einer Pflegestufe I zahlt die Pflegekasse 235,- Euro, bei Stufe II 440,- Euro und bei einer Pflegstufe III bis zu 700,- Euro pro Person. Aus den zuvor genannten Kostengründen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind und sich nach dem Pflegeaufwand richten, engagieren viele Betroffene oder deren Angehörige eine polnische Pflegekraft wenn eine 24 Stundenbetreuung notwendig wird. Dies ist eine gute Alternative bei einem eher kleinen Geldbeutel, da diese Pflegekräfte in der Regel zweieinhalb bis dreimal kostengünstiger sind als deutsche Pflegekräfte.
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