Gastbeitrag von Dominik Baumgärtner
Pflegebedürftige haben meist einen höheren Aufwand an Hilfsmittel, die sie zur Pflege benötigen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährt die Pflegekasse daher unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss in der Höhe von 40 EUR.
Wer hat Anspruch auf ein kostenfreies Pflegepaket?
Unter folgenden Voraussetzungen stellt die Pflegekasse einen monatlichen Betrag in Höhe von € 40,- für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zur Verfügung:
- Es muss ein Pflegegrad von 1 – 5 vorliegen.
- Der Pflegebedürftige wird im heimischen Umfeld oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen gepflegt. Die Betreuung kann auch mit zusätzlicher Unterstützung eines Pflegedienstes erfolgen.
Die Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle Pflegehilfsmittel aufgelistet. Die Produktgruppe 54 umfasst alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, welche von der Krankenkasse unterstützt werden.
Hierbei handelt es sich um Einweg-Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Durchführung der Pflege dienen und aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden dürfen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind u.a.
- Hand- und Flächendesinfektionsmittel (jedoch keine Wunddesinfektion)
- Mundschutz
- Handschuhe
- Bettschutz
- Schutzschürzen
Auch wenn Inkontinenzeinlagen nur zum einmaligen Gebrauch dienen, fallen diese nicht unter die kostenfreien und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Da sie von der Krankenkasse bezahlt werden, erhalten Pflegebedürftige für diese Hilfsmittel keinen Zuschuss von der Pflegekasse.
Wie erfolgt die Beantragung und der Bezug des Pflegepaketes?
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind nicht verschreibungspflichtig, somit können sie ohne ärztliche Verordnung in Apotheken, Fachgeschäften und Sanitätshäusern bezogen werden.
Viele Onlineshops für Pflegebedarf bieten vorgefertigte Pflegepakete an, die bequem online bestellt werden können und automatisch monatlich direkt vor die Haustüre geliefert werden.
Hierfür ist lediglich ein einmaliger Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse notwendig, die Abrechnung und auch die Beantragung übernimmt meist der Lieferant direkt mit der Kasse.
Da jeder Pflegebedürftige andere Anforderungen an Hilfsmitteln hat, bieten die meisten Lieferanten individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Pakete an.
Dominik Baumgärtner ist ein Journalist und arbeitet mit Hilfsmittelprofi und Medi-Paket: Pflege und Apothekenservice. Aktuell beschäftigt er sich mit dem Thema „Gesundheit“ und alles was in diesem Bereich passiert. Er interessiert sich für die neuesten Forschungen und schreibt seine Beiträge in zugänglicher Form für breites Publikum