Im Alter möchten viele Menschen in der vertrauten Umgebung so lange wie möglich wohnen. Die eigene Wohnung kann man dazu durch verschiedene Umbau-Maßnahmen barrierefrei machen. Auf diesem Blog wurde bereits in den verschiedenen Beiträgen darüber berichtet. Aber wie sieht es aus, wenn ma sich im Alter nicht mehr selbst versorgen kann?
Betreuung in den eigenen vier Wänden
Sicher haben Sie schon von Pflegekräften gehört, die ins eigene Haus oder die Wohnung einziehen und sich rund um die Uhr um Sie kümmern. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Anbietern auf dem Markt. Die Auswahl fällt entsprechend schwer, weil man sich einen seriösen Anbieter wünscht. Bei der Suche nach einer geeigneten Pflegekraft sind professionelle Agenturen sehr hilfreich. Diese findet man meist im Internet. Auf der Seite von www.curando-pflege.de finden Sie viele nützliche Tipps zur Pflege in den eigenen vier Wänden.
Pflegestufen
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt teilweise die Kosten für die Pflege. Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Die Pflegebedürftigen werden in Abhängigkeit des Umfangs des Hilfebedarfs in eine von drei Pfelegestufen eingeordnet. Dies sind die Pflegestufen I, II oder III. Die Leistungen in diesen Stufen sind unterschiedlich hoch. Es gibt auch eine Härtefallregelung. Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand gibt es in der Pflegestufe III eine zusätzliche Leistung. Die sicherste Quelle für die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung findet man auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Steuerliche Behandlung von Pflegeleistungen
Die steuerliche Behandlung von Pflegeleistungen ist von Fall zu Fall unterschiedlich und etwas komplizierter als die vorgenannte Thematik der Pflegestufen. Man unterscheidet zum Beispiel, ob man selbst Auftraggeber und Empfänger der Pflegeleistung ist oder ob man als Kind die Pflegeleistung für die Eltern beauftragt.
Im ersten Fall kann man die Pflegeleistung als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Dies regelt §35a Einkommensteuergesetz (EStG). Im zweiten Fall ist die Anrechnung einer außergewöhnlichen Belastung nach §33 EStG möglich.
Eine gut aufbereitete Übersicht über die Pflegestufen und die steuerliche Behandlung finden Sie auf der Seite von Curando Pflege.
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