Pflegeversicherung: Gesetzlich geregelt, privat ergänzt

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Der Blick auf die Alterspyramide lässt erahnen, welche Herausforderungen auf das deutsche Pflegesystem in wenigen Jahren zukommen: Experten gehen davon aus, dass der Anteil der alten Menschen in 15 Jahren bei 30 Prozent liegt. Heute könnte unser Pflegesystem die Betreuung dieser Menschen nicht sicherstellen. Zwar deckt die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung rudimentäre Leistungen ab, doch der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung ist unabdingbar. Wer sich mit einem Pflegefall in der Familie konfrontiert sieht, sollte auch über die Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung informiert sein.

Als Pflichtversicherung im SGB geregelt

Die Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch XI. Eingeführt im Jahr 1995, sollte die Pflege-Pflichtversicherung dazu beitragen, den zunehmenden Pflegebedarf im Alter sicherzustellen. Im Sozialgesetzbuch XI sind alle relevanten Regelungen enthalten, im Lauf der Jahre wurden mehrfach Reformen durchgeführt. Die Voraussetzungen für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit in den Pflegestufen 0, I, II oder III sind dort ebenso festgeschrieben wie die Sach- und Geldleistungen bei einer ambulanten, stationären oder teilstationären Pflege. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt anhand der Fähigkeit, eine notwendige Grundpflege selbst durchzuführen. Ungeachtet der Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung ist eine Versorgungslücke im Pflegefall sehr wahrscheinlich und privat abzudecken.Zusätzliche Vorsorge dringend erforderlichDie Pflege alter Menschen ist kostenintensiv. Ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung kostet Geld, selbst die Pflege durch Angehörige verursacht Kosten. Insbesondere die teilstationäre oder die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim führt zu monatlichen Ausgaben, die aus der Pflege-Pflichtversicherung mit ihren gesetzlich vorgegebenen Leistungen nicht zu decken sind. Deshalb ist eine private Pflegeversicherung sehr zu empfehlen.

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