Betreutes Wohnen

Überblick

  • Appartments, die funktional auf die Pflege ausgerichtet sind (z.T. mit eigenem Bad)
  • Personal hat hohe Pflegekompetenz
  • Nur für Pflegebedürftige und nicht zum reinen Wohnen geeignet
  • Versorgungsvertrag und/oder Vergütungsvereinbarung mit der Pflegeversicherung liegt vor
  • Vielfältige fachliche Qualitätskontrollen (Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Heimaufsicht)

Betreutes Wohnen als Alternative zum „Altersheim“

Das betreute Wohnen ist eine sehr gute Alternative zu den anderen Wohnformen. Sie ist sehr flexibel und kann den individuellen Bedürfnissen angepaßt werden.

Andere Bezeichnungen sind: Servicewohnen, Wohnen Plus, Beschütztes Wohnen.

Das Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung und Selbständigkeit wie möglich und soviel Sicherheit wie nötig bieten. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten. Dabei soll eine Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim vermieden werden bzw. so weit wie möglich hinausgeschoben werden.

Begriff „Betreutes Wohnen“

Unter dem betreuten Wohnen versteht man Wohnformen, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern bzw. Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften betreut werden. Das betreutes Wohnen ist also nicht auf alte Menschen beschränkt.

Bei dieser Wohnform gibt es nur die notwendige Unterstützung für Verrichtungen, die der Bewohner nicht mehr alleine bewältigen kann. Das heißt, dass die größtmögliche Freiheit und Autonomie bewahrt wird.

Formen des betreuten Wohnens

Das Leben in der eigenen Wohnung:
Hierbei erhalten die Senioren Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst oder einem Helfer. Die Stunden, die hier geleistet werden, richten sich nach dem individuellen Bedarf. In vielen Fällen reicht es schon aus, wenn die zu betreuende Person eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen bekommt.

Therapeutische Wohngemeinschaft:
Hierbei müssen sich die Betreuungspersonen um wesentlich mehr Details im täglichen Leben kümmern, etwa um die lebenspraktischen Dinge wie Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld und auch Einkäufe.
Der Grad der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Es gibt zum Beispiel die Betreuung, die nur tagsüber zu bestimmten Zeiten erfolgt. Man kann auch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung wählen. Die Entscheidung richtet sich nach dem individuellen Badarf.
Oft werden auch psychologische Beratungen angeboten oder regelmäßige Gruppenversammlungen abgehalten. Dabei werden die Angelegenheiten der Gruppe besprochen. Die psychologische Unterstützung ist wichtig bei Konflikten innerhalb der Gruppe.

Formen der therapeutischen Wohngemeinschaft

  • Wohnanlage mit integriertem Servicebüro
  • Wohnanlage mit integriertem stationären Pflegebereich
  • Wohnanlage mit integrierter Sozialstation
  • Wohnanlage in Kooperation mit einem Pflegeheim
  • Wohn- und Hausgemeinschaften oder Wohngruppen
  • Mischformen

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen findet man im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, in § 55 Abs. 2 Nr. 6.

Als Leistungen werden dort „Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten“ aufgeführt. Dies erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) für Menschen mit Behinderung. Daraus können sich Ansprüche auf Sozialleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) ableiten. Darunter versteht man dann das sogenannte „Betreute Wohnen“. In den meisten Fällen ist dies die ambulante Form, also Beratungsleistungen und sozialen Dienstleistungen.

Wann ist das betreute Wohnen für Senioren sinnvoll

Die Entscheidung für das Betreute Wohnen und für eine Wohnanlage ist meist nicht einfach. Wohnanlagen speziell für Senioren bieten sich dann an, wenn man in den eigenen vier Wänden nicht mehr allein zurecht kommt, aber nicht auf die Unterbringung in einem Altenheim angewiesen ist.

Folgende Kriterien sind bei der Wahl zu beachten.

Die Lage:
Oft stellt sich die Frage, ob eine Wohnanlage im ländlichen Raum oder in einer Stadt gewählt werden soll.

Die körperliche Verfassung:
Die körperlichen Einschränkungen dürfen nicht zu gravierend sein, d.h. man sollte noch selbst einkaufen gehen, aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen können, um die Voraussetzungen für ein betreutes Wohnen zu erfüllen.

Ein paar Fakten zur Erleichterung der Wahl

  • Im Betreuten Wohnen sind die Bewohner durchschnittlich älter als 75 Jahre
  • 80 % der Bewohner sind Frauen
  • 80 % sind alleinstehend
  • 80 % haben eigene Kinder
  • 85 % sind nicht pflegebedürftig
  • Fast alle Bewohner haben gesundheitliche Einschränkungen
  • Fast alle bewohner haben eine mit Normalhaushalten vergleichbare Einkommenssituation
  • Fast alle Bewohner kommen aus der näheren Umgebung der Wohnanlage

Es gibt keine bundeseinheitliche Prüfung dieser Seniorenwohnanlagen von Behörden oder Verbraucherzentralen. Das heisst, man muss selbst darauf achten, dass die versprochenen Leistungen auch erbracht werden, und zwar im Vorfeld eines Vertragsabschlusses.

Die in der Checkliste aufgeführten Punkte sollten geprüft werden.

Literatur-Tipps

Kuratorium Deutsche Altershilfe & Deutscher
Mieterbund (Hrsg.):
Ratgeber Betreutes Wohnen.
Service, Preise,Verträge – worauf müssen
Sie achten? Köln, 2000

Verbraucher-Zentrale NRW et.al. (Hrsg.):
Betreutes Wohnen. Was Sie über Leistungen,
Kosten und Verträge wissen sollten.
3. Auflage, Düsseldorf 2002
ISBN: 3-933705-35-5 Preis 4,80 Euro

Links

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de/

Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter Bundesvereinigung e.V. (FGWA)
http://www.fgwa.de/

Forum Seniorenarbeit
http://www.forum-seniorenarbeit.de/
So lange wie möglich zu Hause bleiben – Wohnen im Alter