Informieren Sie sich richtig über eine Wohnanlage
Hier einige Tipps als Entscheidungshilfe: Bevor Sie sich die Anlage ansehen, lassen Sie sich einen Hausprospekt und den Betreuungs- und Mietvertrag zusenden
Diesen Vertrag lassen Sie durch einen Sachverständigen (z.B. Rechtsanwalt, Wohn- und Verbraucherberatungsstellen sowie Beratungsstellen der Mietervereine) prüfen.
Vertrauen Sie aber nicht nur diesen Unterlagen und irgendwelcher mündlicher Versprechen
Besuchen Sie die Einrichtung. Nehmen Sie dazu eine Vertrauensperson bzw. Freund mit, der die Anlage neutral beurteilen kann
Ziehen Sie Ihre Familie zu Rate, wenn Sie das uneingeschränkte Vertrauen zur Familie haben
Nehmen Sie sich Zeit beim Besuch und sprechen Sie mit den Bewohnern und dem betreuenden Personal.
Wohnen Sie ein paar Tage auf Probe; seriöse Einrichtungen bieten dies gerne an, wenn die Belegung dies zuläßtInformieren Sie sich, ob Sie auch in eine öffentlich geförderte Wohnanlage ziehen können, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein brauchen.
Checkliste
Hier eine Auflistung der verschiedenen Kriterien, die bei der Wahl berücksichtigt werden sollten:
Wohnlage: Erreichbarkeit
- Lage: Zentral und trotzdem ruhig
- Landschaft, Stadtbild
- Erreichbarkeit der Versorgungs- und Freizeitangebote
- Einkausmöglichkeiten: Lebensmittel, Bäcker, Metzger, Zeitschriften
- Dienstleistungen: Bank, Arzt, Apotheke, Friseur Restaurants, Cafés
- Naherholung: Grünanlagen, Promenade, belebte Plätze, Fußgängerzone
- Freizeitgestaltung: Kultur, kirchliche Einrichtungen, Kino, Theater, Museen, Bibliothek
- Sport- und Bildungsstätten: Sporthalle, Schwimmbad, VHS…
- Verkehsanbindung: Bus, Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Flughafen
Wohnumfeld und Nachbarschaft
- Ruhige Lage des Schlafzimmers
- Wohnzimmer und Küche: Ruhige bis anregende Umgebung
- Grün- und Wasserflächen
- Erholungsflächen mit Sitzgelegenheiten für die Kommunikation unter den Bewohnern
- Schöne Wohnbebauung, belebte Wege/Plätze
- Nachbarschaft: Kein Lärmrisiko, Bahngleise, Ausfallstraße, Disco
- Keine Nutzungen, die das Sicherheitsempfinden stören
Erschließung: Zugänge zum und im Wohnobjekt
- barrierefreie Zugänge zu und innerhalb der gesamten Wohnanlage
- Barrierefreie Verbindungswege, begehbar auch mit Gehhilfe oder Rollator
- überschaubare und sichere Eingangsbereiche und Verbindungswege
- Barrierefreier Hauseingang
- Lage der Wohnung zu den Gemeinschaftseinrichtungen, Stellplätzen und Mülltonnen
- Einsehbarkeit und Beleuchtung von Hauseingang, Verbindungswegen, des Bereichs vor der Wohnungstüre
- Bushaltestellen von allen Seiten einsehbar
Wohngebäude
- Flure mit Tageslicht
- Breite Flure für Rollstühle
- Sitznischen in den Fluren
- Behinderten-WCs
- Durchgängig geschlossene Wege (keine Laubengänge)
Wohnung und Privatsphäre
- Größe und Gestaltung der Wohnung: Mindestens 2 Zimmer
- Barrierefrei nach DIN 18025-2
- Eigener Briefkasten, Wohnungstür mit Klingel, Namensschild, Türspion
- Gegensprechanlage
- Abgetrennte Küche mit Sitzplatz vorhanden
- Badezimmer in Schlafzimmernähe
- Bad: Nach außen öffnende Türe
- Stufenlos begehbare Dusche
- Eingangsbereich als Diele gestaltet: Garderobe, Schuhschrank, Stuhl
- Verschiedene Wohnungstypen innerhalb der Wohnanlage zur Auswahl
- Vorübergehendes Wohnen oder Probewohnen möglich
- Gästezimmer in der Wohnanlage vorhanden für Besucher
- Notruf von jedem Zimmer möglich
- Haustiere sind erlaubt
- Balkon oder Terasse mit ausreichendem Platz für Liegestuhl oder Esstisch
- Abstellraum auf dem Balkon für Balkonmöbel
- Abstellraum innerhalb oder ausserhalb der Wohnung: Mindestgröße 1 qm
- Kellerraum
Gemeinschaftsräume
- Zentraler Eingangsbereich, großzügig gestaltet
- Concierge oder Empfang im Eingangsbereich, der Dienstleistungen vermittelt oder erbringt
- Abstellmöglichkeit für Rollstühle im Eingangsbereich
- Cafeteria, Werkraum, Gymnastikraum
- Briefkästen im Eingangsbereich
- Sitz- und Abstellmöglichkeiten im Eingangsbereich
- Rückzugs- und Beobachtungsmöglichkeiten im Eingangsbereich
- Gemeinschaftsräume mit Zugang über einen zentralen Eingangsbereich
Dienstleistungsangebote
- Bereitstellung oder Vermittlung der Serviceleistungen dauerhaft und zuverlässig
- Hauseigenes Personal für die Grund- und Wahlleistungen
- 24-Stunden-Notrufbereitschaft
- Persönlicher Ansprechpartner mit fester täglicher Sprechzeit
- Die Wahlleistungen:
- – Wohnungsreinigung
- – Haushaltshilfen
- – Wäschedienst
- – Restaurant-/Cafeteriabereich
- – Mahlzeiten/Essen auf Rädern
- – Kleine Handwerkerdienste
- – Einkaufsdienste/Botengänge
- – Fahr- und Bringdienste
- – Begleitdienste
- – Freizeitangebote
Pflegeangebote
- Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen
- Wahlfreiheit bezüglich der Anbiete bei Wohnanlagen mit Miet- und Betreuungsverträgen
- Transparenz bei Umzugs- und Verlegungsauflagen sollte gegeben sein: Es darf nur ein selbstbestimmter krankheits- und pflegebedingter Umzug aufgrund ärztlicher Empfehlung vorgesehen sein.
- Pflege ist sichergestellt sein durch hauseigenes Personal
- Pflege ist sichergestellt durch hausinterne persönliche Beratung
Betreiber
- Erfahrung und Referenzen
- Seriosität
- Bonität
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Ergänzende Dienstleistungen
Vertrag
- Vertragsgestaltung: Autonomie, Wahlfreiheit und Mitwirkungsrechte
- Information und Beratung: Umfassende Information und persönliche Beratung
- Preise: Transparenz
Lese-Tipps
Wie Wohnen, wenn man älter wird?
Hrsg: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, http://www.bmfsfj.de/
Neue Wohnprojekte für ältere Menschen, Gemeinschaftliches Wohnen in Nordrhein-Westfalen
Hrsg: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf.
Links
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de/
Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter Bundesvereinigung e.V. (FGWA)
http://www.fgwa.de/
Forum Seniorenarbeit
http://www.forum-seniorenarbeit.de/
So lange wie möglich zu Hause bleiben – Wohnen im Alter